Neue Sportbootführerscheinverordnung

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung zum 10. Mai 2017 entstand auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen, während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden.

 

Die Neuheiten in Kürze:

  • Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See wurden zusammengelegt. 
  • Die neue Sportbootverordnung gilt auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen: für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den Seeschifffahrtsstraßen: für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann nicht an demselben Tag wiederholt werden. Ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung entfällt.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
  • Die Teilprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert werden.
  • Das ärztliche Zeugnis – das von jedem Bewerber einzureichen ist - ist unmittelbar vom untersuchenden Arzt dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses in einem verschlossenen Umschlag und in Abschrift dem Antragsteller zuzuleiten. Zusätzlich kann die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens verlangt werden. 
  • Die Gebühren sind transparenter: Raum- und Reisekosten sind inkludiert.
  • Zum Bestehen der Prüfung müssen alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig.

Quelle: Deutscher Motoryachtverband (DMYV)

Weitere detaillierte Informationen zum Thema: DMYV

 

Die komplette Verordnung finden Sie hier.