Es gibt in Deutschland zwei Fahrtbereiche:
Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen (Küste).
Für jeden dieser Fahrtbereiche benötigen Sie einen separaten Führerschein.
Hierzu zählen die Flüsse, Kanäle und Seen
im Binnenbereich.
Hierzu zählen die Küstengewässer bis
3 Seemeilen Küstenabstand sowie die innenliegenden Seeschifffahrtsstraßen,
z.B. Boddengewässer oder die Elbe
ab Hamburg.