Bodensee-Schifferpatent

Gültig auf dem Bodensee und Rhein zwischen Stein am Rhein und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

 

Vorgeschrieben für alle Führer von

  • Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A
  • Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D

Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über

4,41 kW (6 PS) ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.

 

Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden.

 

Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämternbeantragt werden.

 

Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich:

  • Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre
  • Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent.