1.
Durch das Absenden eines Anmeldeformulars (online, per Fax, mail oder Post) erklärt der Anmeldende verbindlich, an dem ausgewählten Lehrgang teilzunehmen.
2.
Mit dem Zugang der Anmeldungsbestätigung beim Anmeldenden ist zwischen dem Anmeldenden und der Wassersportschule Foerste ein Ausbildungsvertrag zustandegekommen.
3.
Der Ausbildungsvertrag kann wie folgt gekündigt werden:
4.
Sollte ein Lehrgang aus Gründen, die die Wassersportschule Foerste zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen
nicht.
5.
Die Lehrgangsgebühr ist bei Lehrgangsbeginn in bar zu zahlen oder es ist ein Überweisungsformular als Nachweis der Zahlung vorzulegen.
6.
Der Lehrgangsteilnehmer bleibt zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr auch dann verpflichtet, wenn er am Lehrgang nicht teilnimmt oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die
Wassersportschule Foerste träfe hieran ein Verschulden. Dem Lehrgangsteilnehmer wird gestattet, der Wassersportschule Foerste einen geringeren entstandenen Schaden nachzuweisen.
7.
Der Lehrgangsteilnehmer kann im Rahmen der Vorgaben die Termine für die praktische Ausbildung frei wählen. Die theoretische Ausbildung wird nur an den vor Lehrgangsbeginn bekanntgemachten
Terminen durchgeführt. Ein Anspruch auf Änderung dieser Termine besteht nicht. Kann der Lehrgangsteilnehmer am Lehrgang, jedoch nicht an der dem jeweiligen Lehrgang zugeordneten Prüfung
teilnehmen, kann er die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt ablegen. Ein Anspruch auf Prüfungsbegleitung und Beistellung eines Prüfungsbootes besteht in diesem Fall jedoch nicht.
8.
Ansprüche auf Leistungen aus dem Ausbildungsvertrag können maximal ein Jahr ab Lehrgangsbeginn geltend gemacht werden.
9.
Bleibt der Lehrgangsteilnehmer der praktischen Ausbildung mehr als zweimal fern, kann die Wassersportschule Foerste den Ausbildungsvertrag kündigen. Ersatzansprüche kann der Lehrgangsteilnehmer
nicht stellen.
10.
Bei unerwarteten Ereignissen wie Krankheit, Unfall usw. kann die Wassersportschule Foerste den Nachweis verlangen.
11.
Die Wassersportschule Foerste hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Lehrgangsteilnehmer den Anweisungen des Ausbildungspersonals nicht Folge leistet.
12.
Der Lehrgangsteilnehmer ist durch die Wassersportschule Foerste haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Lehrgangsteilnehmer
verursacht werden, sind durch diesen zu ersetzen.
13.
Durch das Absenden eines Anmeldeformulars (online, per Fax, mail oder Post) erklärt der Anmeldende (nachfolgend Teilnehmer genannt) verbindlich, an dem ausgewählten Törn
teilzunehmen.
14.
Die Anmeldung kann vom Teilnehmer wie folgt storniert werden:
Dem Teilnehmer wird gestattet, der Wassersportschule Foerste einen geringeren entstandenen Schaden nachzuweisen.
15.
Sollte ein Törn nicht stattfinden oder sollte das Schiff des Teilnehmers nicht am Törn teilnehmen können, wird der bereits gezahlte Törnpreis zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen
nicht.
16.
Der Törnpreis ist gemäß den Angaben auf dem Anmeldeformular oder den Angaben auf den dem Online-Anmeldeformular vorgeschalteten Seiten zu bezahlen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen
kann die Wassersportschule Foerste den Teilnehmer vom Törn ausschließen. Es sind dann vom Teilnehmer folgende Kosten zu tragen:
Dem Teilnehmer wird gestattet, der Wassersportschule Foerste einen geringeren entstandenen Schaden nachzuweisen.
17.
Die Wassersportschule Foerste ist bemüht, die Crew unter Berücksichtigung von Alter, Mentalität oder bestehenden Bekanntschaften optimal zusammenzustellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Kojenplatz auf einem bestimmten Schiff besteht jedoch nicht.
18.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich an Bord dem Schiffsführer bedingungslos unterzuordnen und seine Weisungen zu befolgen. Er verpflichtet sich weiter, an Manövern zur Schiffsführung
mitzuwirken und sich kameradschaftlich in die Crew zu integrieren. Dazu gehört insbesondere auch die Erledigung von alltäglichen Arbeiten, wie Küchenhilfe oder Schiffsreinigung. Bei erheblicher
oder wiederholter Störung des Bordfriedens oder Mißachtung der Anweisungen des Schiffsführers kann der Teilnehmer bei der nächsten zumutbaren Gelegenheit vom Schiff verwiesen werden.
Ersatzansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Ansprüche der Wassersportschule Foerste oder anderer Teilnehmer, die sich aus dem Schiffsverweis ergeben, können jedoch geltend gemacht
werden.
19.
Bei Schäden an Schiff oder Ausrüstung oder Verlust von Ausrüstung ist der vom Vercharterer geforderte Betrag zu gleichen Anteilen von allen Besatzungsmitgliedern zu bezahlen. Hierzu wird der vom
Teilnehmer im voraus gezahlte Kautionsanteil verwendet. Bei Schäden an Schiff oder Ausrüstung oder Verlust von Ausrüstung infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist der Schaden vom
Verursacher allein zu ersetzen.
20.
Als Gerichtsstand wird Magdeburg vereinbart.